Abschlüsse der Oberschule im Land Brandenburg -  Durchlässigkeit und Anschlussmöglichkeiten 

 

Abschluss

... und Anschluss 

erweiterte Berufsbildungsreife/

erweiterter Hauptschulabschluss

Berufsausbildung

 

Fachoberschulreife/

Realschulabschluss/

mittlerer Schulabschluss

Berufsausbildung,

Übergang in die Fachoberschule (führt zum Erwerb der

Fachhochschulreife)

bei besonderen Leistungen

wird die Berechtigung zum Besuch der

gymnasialen Oberstufe erworben

Berufsausbildung,

Übergang in die Fachoberschule (führt zum Erwerb der

Fachhochschulreife),

Übergang in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien,

Gesamtschulen oder Oberstufenzentren

 

Bedingungen zur Erreichung der Abschlüsse: 

Berufsbildungsreife

wird mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 erreicht

erweiterte

Berufsbildungsreife

 

- keine Note 6

- höchstens zwei Noten 5

- dabei sind beide Noten 5 mit je einer Note 3 in anderen Fächern auszugleichen,

- alle anderen Fächer mindestens Note 4,

Hinweis 1:

Von den Fächern DE und MA darf höchstens eines mit 5 bewertet worden sein.

Hinweis 2:

Ein Fach aus der Fächergruppe I muss mit einem Fach aus Fächergruppe I ausgeglichen werden.

Hinweis 3:

Noten aus B- Kursen werden in das A- Niveau umgerechnet (Noten in B- Niveau entsprechen einer um eine Stufe besseren Note im A- Niveau).

 

Fachoberschulreife

 

- keine Note 6

- mindestens 2 Kurse im B- Niveau mit mindestens der Note 4

- in den A- Kursen mindestens die Note 3

- In den nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern muss der Durchschnitt der Leistungen mindestens 3,0 betragen. Hierbei darf

höchstens eine Note 5 vorliegen.

 

Fachoberschulreife mit

der Berechtigung zum

Besuch der gymnasialen

Oberstufe

 

- keine Note 6

- mindestens 3 Kurse im B- Niveau mit mindestens der Note 3

- in den A- Kursen mindestens die Note 2

- zwei weitere Fächer (nicht fachleistungsdifferenziert) mit mindestens Note 2

- In den anderen nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern muss der Durchschnitt der Leistungen

mindestens 3,0 betragen. Es darf

höchstens ein Fach mit Note 5 bewertet sein. Die Note 5 darf nicht in der Fächergruppe I vorliegen. 

 

Fachleistungsdifferenzierung an integrativ organisierten Oberschulen

Jahrgangsstufe

Fachleistungsdifferenzierung

7/I

Keine

7/II

MA, erste Fremdsprache

8

MA, erste Fremdsprache

9

MA, erste Fremdsprache,

DE (spätestens hier, evtl. schon in 8),

CH oder PH

10

MA, erste Fremdsprache, DE, CH oder PH