Abschlüsse der Oberschule im Land Brandenburg - Durchlässigkeit und Anschlussmöglichkeiten
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Abschluss |
... und Anschluss |
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erweiterte Berufsbildungsreife/ erweiterter Hauptschulabschluss |
Berufsausbildung
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Fachoberschulreife/ Realschulabschluss/ mittlerer Schulabschluss |
Berufsausbildung, Übergang in die Fachoberschule (führt zum Erwerb der Fachhochschulreife) |
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bei besonderen Leistungen wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben |
Berufsausbildung, Übergang in die Fachoberschule (führt zum Erwerb der Fachhochschulreife), Übergang in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen oder Oberstufenzentren |
Bedingungen zur Erreichung der Abschlüsse:
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Berufsbildungsreife |
wird mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 erreicht |
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erweiterte Berufsbildungsreife
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- keine Note 6 - höchstens zwei Noten 5 - dabei sind beide Noten 5 mit je einer Note 3 in anderen Fächern auszugleichen, - alle anderen Fächer mindestens Note 4, Hinweis 1: Von den Fächern DE und MA darf höchstens eines mit 5 bewertet worden sein. Hinweis 2: Ein Fach aus der Fächergruppe I muss mit einem Fach aus Fächergruppe I ausgeglichen werden. Hinweis 3: Noten aus B- Kursen werden in das A- Niveau umgerechnet (Noten in B- Niveau entsprechen einer um eine Stufe besseren Note im A- Niveau).
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Fachoberschulreife
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- keine Note 6 - mindestens 2 Kurse im B- Niveau mit mindestens der Note 4 - in den A- Kursen mindestens die Note 3 - In den nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern muss der Durchschnitt der Leistungen mindestens 3,0 betragen. Hierbei darf höchstens eine Note 5 vorliegen.
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Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
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- keine Note 6 - mindestens 3 Kurse im B- Niveau mit mindestens der Note 3 - in den A- Kursen mindestens die Note 2 - zwei weitere Fächer (nicht fachleistungsdifferenziert) mit mindestens Note 2 - In den anderen nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern muss der Durchschnitt der Leistungen mindestens 3,0 betragen. Es darf höchstens ein Fach mit Note 5 bewertet sein. Die Note 5 darf nicht in der Fächergruppe I vorliegen. |
Fachleistungsdifferenzierung an integrativ organisierten Oberschulen
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Jahrgangsstufe |
Fachleistungsdifferenzierung |
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7/I |
Keine |
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7/II |
MA, erste Fremdsprache |
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8 |
MA, erste Fremdsprache |
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9 |
MA, erste Fremdsprache, DE (spätestens hier, evtl. schon in 8), CH oder PH |
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10 |
MA, erste Fremdsprache, DE, CH oder PH |