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Abschlüsse

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Mindestanforderungen für die einzelnen Abschlüsse auf, die unsere Schüler nach aktueller Sekundarstufe I - Verordnung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen können.

Generell gilt:

Die Fächer sind eingeteilt in

Fächergruppe I: Deu, Ma, En, Wahlpflicht I (WAT / Frz / Nat)
Fächergruppe II: alle anderen Fächer

erweiterter Hauptschulabschluss / erweiterte Berufsbildungsreife

B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.

Diesen Abschluss erhält,

  • wer keine Note 6 hat
  • max. 1x Note 5 hat (kein Ausgleich nötig)
    oder
    2x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch)
    und diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgleichen kann.
    (Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden.)

Realschulabschluss / Fachoberschulreife

Diesen Abschluss erhält,

  • wer mindestens 2 B-Kurse mit Mindestnote 4 hat
    (Ausgleich von 1xB-Kurs mit Note 5 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 2
    oder einen anderen B-Kurs mit Mindestnote 3 möglich)
  • und in den A-Kursen die Mindestnote 3 aufweist
    (Ausgleich von 1xA-Kurs mit Note 4 durch einen anderen A-Kurs mit Mindestnote 2
    oder einen anderen B-Kurs mit Mindestnote 3 möglich)
  • und alle anderen Fächer einen Durchschnitt von 3,0 ergeben
    (dabei keine Note 6)
    Es darf nur eine Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!
    Ausfälle in FG1 müssen auch in FG1 ausgeglichen werden.

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Diesen Abschluss erhält,

  • wer mindestens 3 B-Kurse mit Mindestnote 3 hat
    (Ausgleich von 1xB-Kurs mit Note 4 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 1
    oder einen anderen B-Kurs mit Mindestnote 2 möglich)
  • und im A-Kurs die Mindestnote 2 aufweist
    (Ausgleich einer Note 3 durch einen B-Kurs mit Mindestnote 2 möglich)
  • und in mindestens zwei weiteren Fächern Note 2 erreicht
  • und alle anderen Fächer einen Durchschnitt von 3,0 ergeben
    (dabei keine Note 6, maximal 1xNote 5)
    Es darf nur eine Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!
    Ausfälle in FG1 müssen auch in FG1 ausgeglichen werden.